| Gegenstand | Der Betrieb eines Juwelier- und Uhrenfachgeschäftes mit Einzelhandel mit Juwelen, Edelmetallen und Uhren, Goldschmiedearbeiten, Entwurf und Fertigung von Schmuckgegenständen aller Art. Die Gesellschaft darf andere, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen und sämtliche einschlägigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern; desgleichen kann sie die Geschäftsführung solcher Unternehmen ausüben. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |