| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Anlage und der Handel mit börsengängigen Wertpapieren, auch an Terminbörsen.
Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte, soweit dafür keine gesetzlichen Erlaubnisse und Genehmigungen erforderlich sind, tätigen. |