Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Planung, die Erschließung und der Betrieb von Windkraftanlagen, die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Gesellschaften sowie die Vornahme allen diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.