| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugendhilfe, des Schutzes von Ehe und Familie, der Bildung und Erziehung, der Behindertenhilfe und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des §53 A0.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von sozialen Einrichtungen für psychosoziale Beratung, Seelsorge, Prävention, Betreuung und persönliche und sozialtherapeutische Hilfe für Menschen aller Altersgruppen
- in besonderen Lebenslagen; z. B. Schwangerschafts- und Konfliktberatung, Ehe- und Lebensberatung;
- mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, z. B. bei Obdachlosigkeit, Armut, Verschuldung und Arbeitslosigkeit;
- mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, z. B. bei psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen;
- mit familiären und erzieherischen Problemen.
Unter anderem unterhält und betreibt die Gesellschaft Familienbildungsstätten, sozialraumorientierte Jugendhilfe, eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung, Wohnungslosenhilfe, Tafeln, Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose sowie Sozialkaufhäuser.
4. Die Gesellschaft hat ferner folgende Aufgaben:
a) Erarbeitung von Leitlinien und Zielsetzungen für diakonische Arbeit in den vorgenannten Feldern;
b) Vertretung der Diakonie gegenüber den Partnern in der freien Wohlfahrtspflege und gegenüber staatlichen und kommunalen Stellen;
c) Begleitung und Förderung ehren- und hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diakonie durch Beratung und Fortbildung;
d) Vernetzung der diakonischen Arbeit im Kirchenkreis Nordfriesland und seinen Kirchengemeinden.
5. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. |