Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft kann die persönliche Haftung bei den Beteiligungsunternehmen übernehmen und deren Geschäfte führen. Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen.