| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Tätitgkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft sowie die Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen, die Geschäftsführung for solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen. |