| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Entwicklung von Konstruktionen und technologischen Produkten, insbesondere Prototypen und Reproduktionen.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder pachten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. |