| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen, unter anderem als persönlich haftende Gesellschafterin.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen vorzunehmen und Geschäfte zu betreiben, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben, errichten oder pachten. |