| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist Herstellung, Verwaltung und Bewirtschaftung von eigenen Immobilien sowie deren Veräußerung.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen und Geschäfte vorzunehmen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben, errichten oder pachten.
Es ist stets dafür Sorge zu tragen, dass für den Betrieb der Unternehmen der Gesellschaft etwa erforderliche Genehmigungen vorliegen sowie sonstige Voraussetzungen erfüllt und auch im Übrigen insoweit die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet sind. |