| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte zu tätigen. Sie ist befugt, andere Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, die Beteiligungen zu verwalten und die persönliche Haftung zu übernehmen, deren Geschäftsführung zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu unterhalten. |