| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen, unter anderem als persönlich haftende Gesellschafterin.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen und Geschäfte vorzunehmen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind sowie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen zu bedienen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder solche zu erwerben, zu errichten oder zu pachten. |