| Gegenstand | Die strategisch ausgerichtete Beratung von zivilen Unternehmen oder Einrichtungen sowie Dienststellen der Bundeswehr, Nato-Partnern und der NATO hinsichtlich der Umsetzung der jeweils gültigen Konzepte.
Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Darüber hinaus ist es möglich, Firmenpartnerschaften im In- und Ausland zur Erfüllung des Auftrags und Gegenstands des Unternehmens einzugehen.
Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. |