| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, nicht für Dritte sowie verwandte, erlaubnisfreie Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind. Die Gesellschaft kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie die Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen. |