| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an bestehenden oder neuzugründenden GmbH & Co. KG´s nebst Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen. Sie kann insbesondere Unternehmen, deren Unternehmensgegenstände ihrem eigenen gleich oder ähnlich sind, gründen, sie erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten; weiter ganz oder teilweise ihren Betrieb verpachten oder die Betriebsführung Dritten überlassen. |