| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf, die Projektierung, die Erstellung, die An- und Vermietung sowie das Halten und Verwalten von Immobilien jeglicher Art und alle damit verbundenen Tätigkeiten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen und an ihnen beteiligen sowie Hilfs-, Nebenbetriebe und Zweigniederlassungen erwerben, errichten oder pachten. |