| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens, Errichtung und Betrieb von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien, die Beteiligung an anderen Unternehmen und Projektgesellschaften, die Erneuerbare-Energien-Projekte planen, umsetzen oder betreiben sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen als persönlich haftende Gesellschafterin.
Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach § 34 c GewO genehmigungspflichtig sind.
Die Gesellschaft darf Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgrund erwerben, sich an diesem beteiligen und deren Geschäftsführung und Vertretung übernehmen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. |