| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, das Verwalten, das Sanieren und der Verkauf von eigenem und fremden Grundbesitz sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten - dies umfasst auch Tätigkeiten gem. § 34 c Abs. 1, Ziff. 1, 3 und 4. GewO in der Fassung Stand 17.1.25. |