| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, Bestandshaltung, der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme von Management Funktionen. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. |