| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Vermehrung und Verwaltung des eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten alle Maßnahmen und Geschäfte vorzunehmen, die dem Unternehmensgegenstand zu dienen geeignet sind und kann auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben, errichten oder pachten. |