| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen und Projektgesellschaften, die Erneuerbare-Energien-Projekte planen, umsetzen oder betreiben sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach § 34 c GewO genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft darf Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgrund erwerben, sich an diesem beteiligen und deren Geschäftsführung und Vertretung übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. |