Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Gütern jeglicher Art, die An- und Vermietung sowie das Halten und Verwalten von Mobilien und Immobilien jeglicher Art, die Beteiligung an anderen Unternehmen und alle damit verbundenen Tätigkeiten.