| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die erlaubnisfreie Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Nutzung und Verwaltung von Grundbesitz sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften und die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Die Gesellschaft kann Grundbesitz kaufen und verkaufen, projektieren und entwickeln, erschließen und bebauen, vermieten und verpachten oder in sonstiger Weise nutzen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, bei ihnen die persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen, auch soweit hierzu bei den Beteiligungsunternehmen für deren Tätigkeit eine Erlaubnis notwendig ist. |