| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Führung von deren Geschäften. Die Gesellschaft und die Rechtsträger, an denen sie beteiligt ist, dürfen auch erlaubnispflichtige Geschäfte tätigen, sofern sie hierfür die Erlaubnis haben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmenverträge im Sinne von §§ 291, 292 AktG abzuschließen. |