| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die erlaubnisfreie Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften, auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand, errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, bei ihnen die persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen, auch soweit hierzu bei den Beteiligungsunternehmen für deren Tätigkeit eine Erlaubnis notwendig ist. Dieses gilt insbesondere für die noch zu errichtende Kommanditgesellschaft in Firma Heinrich Bahr GmbH & Co. KG. |