Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Großhandel, Import, Export, Handelsvertretungen, Agentur in Weinen, Spirituosen, Getränken und Lebensmitteln aller Art, ferner Verwaltung fremden und eigenen Vermögens; ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten.