| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der An- und Verkauf, die Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung und Verwaltung von Grundbesitz und Anteilen an Gesellschaften, die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, bei ihnen die persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen. |