| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, die Förderung internationaler Gesinnung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 1 3 AO, die Förderung des Sports gem. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die Organisation und Durchführung von Aktionstagen, Projekttagen und -wochen, Spieltreffs, Workshops, Veranstaltungen und Turnieren im Street Racket zur Förderung der Bewegung und Gesundheit, - die Aus- und Fortbildung von Street Racket Coaches sowie die Bereitstellung von Mentoren im Street Racket, - die Organisation und Durchführung von Street Racket Sportangeboten für Menschen mit Behinderung zur Förderung der sozialen Teilhabe, - die Organisation und Durchführung von offenen Street Racket Trainingsgruppen für Menschen jeglicher Herkunft zur Förderung und Unterstützung der sozialen Integration von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, - die Organisation und Durchführung von Workshops, insbesondere in den Bereichen Teamarbeit, Kommunikation und soziale Fähigkeiten, - die Zusammenarbeit mit anderen (gemeinnützigen) Organisationen, Behörden und Bildungseinrichtungen zur Förderung der Zwecke des Absatzes 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |