Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
der Betrieb einer Tierarztpraxis, die stationäre und ambulante medizinische Behandlung von Tieren, der Handel und die Herstellung von Futtermitteln, der Handel mit Arzneimitteln, Handel mit tierärztlichen und sonstigen Ausstattungsgegenständen und Investitionsgütern von Tierarztpraxen und die Durchführung von Weiterbildungen unter Beachtung berufsrechtlichen Vorschriften.