Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Beratung und Betreuung von Mandanten im Bereich der Beantragung, Beteiligung an und Durchführung von Forschungsprojekten; die Konzeption und Entwicklung von Software und die Erbringung von Software-Services; das Betreiben von Datenportalen zur Analyse und Synthese sowie das Erbringen von Data-Science-Services; Beratung, Schulungen und Betreuung von Mandanten im Umgang mit digitalen Technologien und zur Entwicklung von digitalen Strategien; Entwicklung und Konzeption sowie Schulungsmaßnahmen und Beratung zur Informationssicherheit und Datenschutz; Managementstrategieberatung zur Führung und Organisation von Unternehmen und alle mit den vorgenannten Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.