Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Geschäftsmäßige Hilfeleistungen in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist Komplementär-GmbH der T&S Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG.