| Gegenstand | Wahrnehmung diakonischer Aufgaben gemäß dem Auftrag Jesu Christi im erweiterten Sinne der SGB; Aufbau eines Rahmens für eine Vielzahl von Diensten und Angeboten, insbesondere in den Bereichen der Förderung der Religion, Förderung der Kinder-, Jugend-, Familien- und Altenhilfe, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Förderung von Betriebs- und Begegnungsstätten sowie Vereinswesen welche § 52 Abgabenordnung unterliegen, Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, Förderung der Gleichstellung unabhängig vom Geschlecht der Person, Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke |