Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam.
Gegenstand
Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V mit dem Zweck der ambulanten Heilbehandlung im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie alle weiteren Tätigkeiten, die Medizinischen Versorgungszentren gesetzlich ermöglicht werden.