Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher, kommunaler, gemeinnütziger und sonstiger Unternehmen aller inländischen Rechtsformen; Beratung in steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten; Erstellung von Jahresabschlüssen; Sonderprüfungen; Unternehmensbewertungen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.