| Gegenstand | Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung kirchlicher Zwecke sowie die Förderung der Hilfe für politisch, ethnisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer. Der Zweck wird insbesondere erfüllt durch die Hilfen zur Erziehung und durch Jugendsozialarbeit gemäß des SGB VIII, durch Arbeit mit Migranten, durch den Betrieb psychosozialer Zentren und Beratungsstellen für Schwangere, Ehepaare, Kinder und Familien, durch den Betrieb von Schulen und Kindergärten sowie die Unterhaltung eines Andachtsraumes und das Abhalten von Andachten durch einen Seelsorger. |