| Gegenstand | Die Herstellung, die Verarbeitung und der Vertrieb von Agglomeraten aus Gemischen aus Quarzit, Silizium und Gesteinsmaterialien, verschiedenartigen Harzen und sonstigen Konglomeraten, von Marmor, Granit, Natursteinen, Zementbauteilen und allem anderen, was mit dem Stein-, Bau- und Einrichtungssektor und den entsprechenden Produkten in Verbindung steht, sowohl auf eigene Rechnung wie für Rechnung Dritter. Alle Geschäfte , die nach ausschließlicher Auffassung des Verwaltungsrates der Hauptgesellschaft für die Erfüllung des Gegenstandes notwendig sind, insbesondere alle Industrie-, Handels- und Finanzgeschäfte, Geschäfte mit beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten sowohl selbst und / oder als Handelsvermittlerin. Die Zweigniederlassung kann in vorwiegender Weise und nur für den Zweck einer stabilen Kapitalanlage und nicht zu Platzierungszwecken Beteiligungen an anderen bereits bestehenden oder noch zu gründenden Gesellschaften, Körperschaften oder Konsortien übernehmen, deren Gesellschaftszweck dem eigenen ähnlich, mit diesem verwandt oder verbunden ist. Die Zweigniederlassung kann ferner Bürgschaften, Garantien - gleich welcher Art - einschließlich dinglicher Garantien zu Gunsten Dritter stellen oder erhalten, Verträge über Hypothekendarlehen, Grundkredite und Finanzierungen im Allgemeinen abschließen und übernehmen. |