| Gegenstand | die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Gemeinde Gatersleben und Umgebung durch die Förderung des Wirtschaftslebens. Vornehmlicher Gegenstand ist die Förderung und Beratung der vorgesehenen und bestehenden Gewerbe- und Industriebetriebe, der Industrieansiedlungen, der Fremdenverkehrseinrichtung. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung wird die Gesellschaft insbesondere für die Ansiedlung von Gewerbe-, Industrie- und Fremdenverkehrsbetrieben im Gebiet der Gesellschaft werben, die Gesellschaft bei der örtlichen und überörtlichen Planung beraten und unterstützen, die Standortgunst des Gesellschaftsgebietes fördern (Erwerbsmöglichkeiten, Bildungswesen, Freizeit- und Erholungsförderung, Verkehrsplanung), Koordinations- und Managementaufgaben in der Projektentwicklung und deren Durchführung übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Grundstücke zu erwerben, zu verpachten, zu vermieten, zu erschliessen und zu veräussern, wenn dies zur Erreichung des Unternehmenszieles erforderlich ist. Die Gesellschaft kann sich zur Wahrnehmung von sonstigen Trägerfunktionen an anderen Gesellschaften und Institutionen unmittelbar beteiligen oder deren Geschäftsführung übernehmen, sofern dies zur Erzielung des Gesellschaftszweckes notwendig erscheint. Hierin sind auch Maßnahmen zur Baureifmachung und Erschliessung von Gewerbegebieten in Zusammenarbeit mit Dritten eingeschlossen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. |