Handelsregister B des Amtsgerichts Saarbrücken
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 80977
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift,
Empfangsberechtigte,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Fahrschule Seiler GmbH
b)
St. Wendel
c)
der Betrieb einer Fahrschule für alle
Klassen, für die der Gesellschaft die
Lehrerlaubnis erteilt wurde. Die
Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen,
die geeignet sind, den Gesellschaftszweck
mittelbar und unmittelbar zu fördern. Die
Gesellschaft ist berechtigt,
Zweigniederlassungen zu errichten, andere
ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben
oder sich an solchen zu beteiligten.
25.600,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Seiler, Karl-Heinz, Fahrlehrer, St. Wendel
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.01.1992 zuletzt geändert am
08.03.2002
a)
05.01.2004
Simon
b)
Tag der ersten
Eintragung: 26.03.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2
b)
Namborn
Geschäftsanschrift:
Kiefernweg 6, 66640 Namborn
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2011 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz,
Geschäftsjahr) Abs. (2) und mit ihr die Sitzverlegung nach
Namborn, sowie die Änderung von § 6
(Gesellschafterbeschlüsse) Abs. (3) und § 20
(Schlussbestimmungen) Abs. (1) beschlossen.
a)
21.06.2011
Kockler
Abruf vom 05.03.2024