Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Geschäftsführungs-, Verwaltungs- und Beratungsaufgaben für verbundene Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zu gründen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft erbringt selbst keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder anderen gesetzlichen Vorschriften.