| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der demokratischen Meinungsbildung, der politischen Bildung sowie der Bürgerbeteiligung am öffentlichen Diskurs im Sinne des § 52 der Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Herausgabe einer lokalen, digitalen Bürgerzeitung, - Ermöglichung der Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an journalistischen Beiträgen, - Organisation von Veranstaltungen zur Demokratieförderung und politischen Bildung, - Bereitstellung einer moderierten Plattform für Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern. Ergänzend stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetpräsenz lokal relevante Informationen für Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, darunter: - Veranstaltungshinweise zu öffentlichen Festen, Märkten und Basaren, - Informationen über öffentliche Einrichtungen (z. B. Bürgerhäuser, Grillplätze), -Hinweise auf bürgerrelevante Angebote und gemeinnützige Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten, aber nur im Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung. |