Handelsregister B des Amtsgerichts Zweibrücken
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Nummer der Firma:
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HRB 30957
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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5
6
7
1
a)
Vrakela & Frey Beteiligungs-GmbH
b)
Bruchmühlbach-Miesau
Geschäftsanschrift:
Im Weiherfeld 1 b, 66892 Bruchmühlbach-
Miesau
c)
Erwerb und die Verwaltung von
Beteiligungen sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften, insbesondere die
Beteiligung als persönlich haftende
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Vrakela & Frey GmbH & Co. KG mit dem Sitz
in Bruchmühlbach-Miesau, deren
Gegenstand die Ausführung von Arbeiten
des Bauhauptgewerbes sowie die
Durchführung von Maler- und
Stukkateurarbeiten im Baunebengewerbe,
insbesondere von Fassaden, Sanierungen
und Wärmedämmung ist.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Frey, Stefan, Bruchmühlbach-Miesau,
*XX.XX.1973
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Vrakela, Stefan, Krefeld, *XX.XX.1984
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2012
a)
01.08.2012
Pfaff
b)
Fall 1
Abruf vom 06.04.2024