| Gegenstand | - Durchführung von Versteigerungen im Sinne des § 34 b GewO, - Unternehmensbeteiligung, - Haus-, Miet- und Zwangsverwaltung, - An- und Verkauf von Immobilien, - Vermittlung von Finanzdienstleistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 a Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) für andere ausschließlich die Anlageberatung und die Anlage- und Abschlussvermittlung, beschränkt auf Anteile an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft i.S.d. §§ 96 bis 111 a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft erbringt diese Finanzdienstleistungen nicht in Bezug auf Anteile an Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single-Hedgefonds) - Vermittlung von Immobilien, - An- und Verkauf von Insolvenzware, - Übernahme von Hausmeistertätigkeiten und die Ausführung von Handwerksleistungen, welche nicht die Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzen, - Erbringung von Sachverständigenleistungen für bebaute oder unbebaute Grundstücke bzw. bewegliche Gegenstände sowie für Mieten, Pachten und Anlagevermögen, - Bewertung von Nachlassgegenständen sowie - Bewertung von Bauschäden und Baumängeln |