Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Forschung sowie die wissenschaftliche und praktische Beratung, Wissensvermittlung und Gutachtertätigkeit und sonstige operative Tätigkeit im weiten Bereich der Finanzdienstleistung, nicht jedoch Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnispflichtig sind, insbesondere keine Anlageberatung i.S.v. § 1 Abs. 1 a) Satz 2 Nr. 1 a) KWG.