Handelsregister B des Amtsgerichts Zweibrücken
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 1480
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Zweirad-Center Rauch GmbH
b)
Zweibrücken
c)
Handel mit Zweirädern jeglicher Art, deren
Reparatur, der Handel mit Zubehör und
Ersatzteilen sowie die Vermittlung und
Veranstaltung von Reisen sowie die
Motorradvermietung.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Rauch, Werner, Zweiradmechanikermeister,
Zweibrücken
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.05.1994 zuletzt geändert am
26.02.1998
a)
14.06.2005
Pfaff
b)
Tag der ersten
Eintragung: 01.09.1994
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes HRB
1480 Z getreten.
Freigegeben am
14.06.2005.
2
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Pirmasenser Straße 81, 66482 Zweibrüoken
a)
25.08.2010
Pfaff
b)
Fall 2
3
b)
Von Amts wegen berichtigt:
Geschäftsanschrift:
Pirmasenser Straße 81, 66482 Zweibrücken
a)
08.09.2010
Heilmann
b)
Fall 3
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Zweibrücken (1 IN 19/24)
vom 13.03.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
19.03.2024
Daun
b)
Fall 4
Abruf vom 26.03.2024