HRB 11811 AG Zweibrücken · aktuell
Historischer Auszug
B+M Vermögensverwaltungs GmbH
Status: aktuell
Lädt...
Tausender
|
Hunderter
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Zehner
ausender
|
Hunderter
|
Zehner
Blatt
Amtsgericht
Zweibrücken
m]
7
IE
EEE
HR
B
1511
L
Z——
Grund-
Vorstand
oder
Persönlich
haftende
a)
Firma
b)
(Sitz
.
Gesellschafter
Prokura
a)
Tag
derEintragung
r
Geconstand
des
Unternehmens
Stammkapital
Geschäftsführer
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
Abwickler
b)
Bemerkungen
3
4
5
7
1
a)
B+M
Vermögensverwaltungs
GmbH
25.000,
--
Georg
Blinn,
geb.
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)
88.
Juni
2082
Euro
am
01.
Juni
1948,
Der
Gesellschaftsvertrag
wurde
am
15.
März
2682
errichtet
b)
66892
Bruchmühlbach-Miesau
66892
Bruchmühl
-
und
durch
Beschluss
der
Gesellschafterversammlung
vom
18.
bach-Miesau
März
2882
in
$
3
Abs.
2
(Stammkapital,
Geschäftsanteile)
v
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
ist
geändert.
TA
die
Verwaltung
eigenen
Ver-
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
mögens,
insbesondere
die
Ver-
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
vertritt
er
die
b)
Bl.
1-34
d.
A.
waltung
von
Beteiligungen,
Gesellschaft
einzeln.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
be-
Grundbesitz
und
Wertpapieren
stellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäfts-
jeglicher
Art.
führer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäftsführer
zusam-
men
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Die
Gesellschafter-
versammlung
kann
auch
bei
mehreren
Geschäftsführern
ein-
zelnen,
mehreren
oder
allen
Einzelvertretungsbefugnis
er-
teilen.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
Geschäfts-
führer
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreien.
Zum
Geschäftsführer
ist
bestellt:
Georg
Blinn;
solange
er
Gesellschafter
der
Gesellschaft
ist,
ist
er
alleiniger
Geschäftsführer.
Er
ist
einzelvertretungsberechtigt
und
von
den
Beschrän-
kungen
des
$
181
BGB
befreit,
d.h.
er
ist
befugt,
die
Ge-
sellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten.
Er
kann
zu
Lebzeiten
als
Geschäftsführer
nicht
abberufen
werden.
Die
Abberufung
aus
wichtigem
Grund
bleibt
jedoch
unberührt.

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Grund-
Vorstand
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Persönlich
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Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
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