Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, abzuschließen.
Die Geschäftsführung und Haftung als Komplementärin für Kommanditgesellschaften, die die Planung, Errichtung und den Betrieb von Erneuerbaren Energien Anlagen sowie die Vermarktung der in den Anlagen erzeugten Energie zum Gegenstand haben.