Handelsregister B des Amtsgerichts Wittlich
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Nummer der Firma:
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HRB 44918
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Mondos Genusswelt im Palmengarten UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Trier
Geschäftsanschrift:
Franz-Georg-Straße 50, 54292 Trier
c)
Die Entwicklung, der Betrieb und die
begleitende Beratung von
Gastronomiebetrieben wie Cafes, Cafebars,
Restaurants, Bistros sowie Betrieben der
Systemgastronomie und der
Feinkostbranche, ferner der Betrieb eines
Gastronomiebetriebes unter dem Namen
Mondos Genusswelt im Palmengarten
sowie die Beteiligung an Unternehmen aus
der Kaffee-, Gastronomie- und
Feinkostbranche.
1.000,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schramer, Falk, Trier, *XX.XX.1990
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2019
a)
07.01.2020
Herborn
2
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2021 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)
beschlossen und den Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
a)
28.05.2021
Schmitt
3
a)
Eintragung 2a von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2021 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 1
(Firma und Sitz) sowie § 3 (Stammkapital) beschlossen.
a)
15.06.2021
Schmitt
Abruf vom 02.03.2024