| Gegenstand | Die Erbringung von originären Architektenleistungen, insbesondere: - die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken; - die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Innenräumen und die damit verbundene bauliche Änderung von Gebäuden; - die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Freianlagen- und Landschaftsplanung; - die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Orts-, Stadt- und Landesplanung, vor allem die Erstellung städtebaulicher Pläne. Sowie von Architektenleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens: - gestaltende Planungen, Konzepte, Strategien oder Lösungen technischer oder naturwissenschaftlicher Aufgaben; - die technische, technisch-wissenschaftliche und technisch-wirtschaftliche Beratung, Entwicklung, Planung, Berechnung und Konstruktion, Betreuung, Kontrolle und Prüfung der Projektentwicklung, Projektsteuerung und Objektunterhaltung sowie die Sachverständigentätigkeit; - die mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängenden Tätigkeiten in vorgenannten Bereichen. Ausgeschlossen sind die gewerbliche Ausführung von Bauten, die Übernahme von Bauträger- oder Baubetreuungsaufgaben, die Vermittlung von Grundstücken und die Finanzierung von Bauvorhaben. Dabei kann sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken, insbesondere auf die in § 1 Ingenieurkammergesetz und § 1 Architektengesetz jeweils für das Land Rheinland-Pfalz genannten Berufsaufgaben. |