Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung wissenschaftlicher Grundlagenforschung auf dem Gebiet der neurowissenschaftlichen Forschung und Rehabilitation sowie der Durchfürhung wissenschaftlicher Veranstaltungen und der Teilnahme an Forschungsvorhaben sowie die Übernahme aller Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient auch die Auftragsforschung, soweit sie als Zweckbetrieb im Sinne von § 68 Nr. 9 AO betrieben wird.