| Gegenstand | Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 a Absatz 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere -die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen, -die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, -die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, -treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung, -die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, -die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, -die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie -die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. |