| Gegenstand | Planung, Herstellung, Montage, Vertrieb und Service von Kälte- und Klimaanlagen, Heizungs-, Elektro-, Sanitär-, Energie-, Schank- und Getränke-, Wärmerückgewinnungs-, Wasseraufbereitungs-, Druckluft-, Solar- und Wärmepumpenanlagen, explosionsgeschützte Geräte und Anlagen, Apparate und Gerätebau, soweit es mit dem Berufsbild des Kälteanlagenbaumeisters übereinstimmt bzw. die Unbedenklichkeitsgrenze des § 3 Abs. 2 Handwerksordnung nicht übersteigt, sowie der Groß- und Einzelhandel mit entsprechenden Geräten. |